Update zum 30. Mai 22: Hygiene-Konzept für unsere Gottesdienste

Die aktuelle 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht keine eigenen staatlichen Vorschriften für Gottesdienste vor. Sie beinhaltet aber weiterhin die Empfehlung, in Innenräumen eine (medizinische) Maske zu tragen, und nach Möglichkeit Abstände untereinander einzuhalten.

Dementsprechend haben wir für Gottesdienste entschieden, dass keine Maskenpflicht in unseren Kirchen gilt. Auch hinsichtlich der Abstände verzichten wir auf zwingende Vorgaben. Natürlich können Sie gerne weiterhin eine Maske tragen.

Hinsichtlich der Abstände bitten wir Sie weiterhin mit Augenmaß auf Abstände unter den Gottesdienstbesuchern zu achten. Bitte bedenken Sie: Es kann sein, dass sie selbst gerade froh sind keine Abstände mehr einhalten zu müssen. Aber es kann sein, dass ihr Banknachbar sich wohler fühlt, wenn sie bei ihm nicht zu nahe aufrücken.